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AKTUELL
Wir bieten den Corona Schnelltest und die Grippe Impfung direkt am Arbeitsplatz an.
Um die hochansteckende Infektionskrankheit, die im schlimmsten Fall tödlich enden kann, gibt es eine diagnostische Aufklärung und eventuell eine Impfempfehlung.
Der Gesetzgeber hat den Arbeitsgeber verpflichtet, seinen Arbeitsnehmer entsprechen vor beruflich bedingten Gesundheitsrisiken zu schützen.
Deshalb sind Arbeitsgeber in Zeiten der Coronapandemie zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen und teilweise auch zur Vorsorge verpflichtet. Das LAG Berlin Brandenburg hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, darauf zu achten, dass bestimmte Arbeitnehmer nur dann zur Arbeit erscheinen, wenn aus arbeitsmedizinischer Sicht feststeht, dass sie weder für sich noch für andere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Wissenschaftler und Politiker sind sich einig: Es muss mehr getestet werden, um rasant steigende Zahlen der Corona-Infektionen zu reduzieren.
Mit Durchführung der Untersuchung mit dem SARS-CoV-2 Schnelltest schützt die Firma Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen und bleibt dabei handlungsfähig. Mit dem Test können, erkrankte Mitarbeiter rasch identifizieren werden, um Infektionsketten zu unterbrechen. Bei Verdacht auf Corona, bei Erkältungssymptomen, nach einer Dienstreise oder Rückkehr aus dem Urlaub kann man direkt am Arbeitsplatz die Mitarbeiter mit dem Test schnell untersuchen und schon nach 15 Minuten liegt das Ergebnis vor. Man vermeidet Infektionsrisiko für Mitarbeiter durch den Praxis- oder Klinikbesuch.
Schon seit Längerem ist bekannt, dass Impfstoffe nicht nur gegen den eigentlichen Zielerreger schützen können, sondern als eine Art Kreuzprotektion auch gegen andere Erreger. Auch eine Grippeimpfung könnte einen gewissen Schutz gegen SARS-CoV-2-Infektionen bieten.
Die Wissenschaftler aus Holland haben festgestellt, dass die Corona-Infektionsrisiko bei gegen Grippe geimpften Personen im Vergleich zu Ungeimpften um 39 Prozent reduziert ist.
Deshalb sind die Impfungen eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen, die wir generell zur Verfügung haben. Wenn bei der Arbeit das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist, empfiehlt sich eine entsprechende Schutzimpfung im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge.
Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, muss der Arbeitnehmer das Impfangebot jedoch nicht wahrnehmen. Er kann also nicht zur Impfung gezwungen werden.
Durchführung der Impfung kann jeder berechtigte Arzt machen.
Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Schutzimpfungen auch am Arbeitsplatz erfolgen können, um die Impfquote in der Allgemeinbevölkerung zu erhöhen.
Die Schutzimpfung am Arbeitsplatz erleichtert es den Beschäftigten die Arbeitszeiten zu optimalisieren und gleichzeitig den Arbeitsgeber lange Abwesenheit der Mitarbeiter durch Untersuchungen und Quarantänen zu vermeiden.
Kontakt:
Tagesklinik und Gesundheitszentrum
Dr. Wasylewski GmbH
Grottkauer Str. 24, 12621 Berlin
Telefon: +49(0)30 55 15 82 48
E-Mail: tagesklinik(at)dr-wasylewski.com
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